Ab dem 01.01.2024 ist die Ausstellung elektronischer Kassenrezepte Pflicht. Das wird zu einigen veränderten Abläufen führen. So ist das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in jedem Quartal Pflicht, bevor ein Rezept ausgestellt werden kann. Wir bitten Sie daher, jedes Rezept einen Werktag vorm Abholen vorzubestellen (per Telefon, per E-Mail oder über die Praxishomepage). Wir bitten um Verständnis, wenn es in der ersten Zeit zu ungewohnten Wartezeiten kommen sollte.

Wir sind zuversichtlich, dass die Nutzung des elektronischen Rezeptes in Kürze zu Erleichterungen für alle PatientInnen führen wird.